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Neuigkeiten zum Coronavirus: Können wir Urlaub in den Bergen machen?

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Achtung: Wir beenden hiermit die Berichterstattung und Aktualisierungen der Corona-Blogartikel auf Indenbergen.de (Stand: 6. April 2021). Für aktuelle Informationen über einen Urlaub in den Bergen, bitten wir dich, auf den folgenden, offiziellen Webseiten von Deutschland , Österreich , der Schweiz , Italien und Frankreich nachzulesen. Natürlich halten wir dich über wichtige Reiseinformationen und Besonderheiten in aktuellen Beiträgen auf unserem Blog sowie unseren Social Media Kanälen auch weiterhin auf dem Laufenden! Viel Spaß im Sommer in den Bergen - und nicht vergessen: Sicherheit geht vor!

Können wir Urlaub in den Bergen machen? Eine Frage, die momentan viele Menschen für den diesjährigen Sommerurlaub beschäftigt. Eins gleich vorweg, für uns (die Redaktion von IndenBergen.de) ist die Gesundheit das allerwichtigste. Doch natürlich produziert schon der Gedanke und die Aussicht auf einen Urlaub in den Bergen in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Italien wahre Glücksgefühle bei jedem Bergliebhaber und Aktivurlauber. Und etwas Schönes, auf das man sich freuen kann, ist auch wichtig für die mentale Gesundheit. Zum aktuellen Stand und den Entwicklungen auf den deutschen Bergen und in den Alpen halten wir euch in diesem Blog auf dem Laufenden.

Coronavirus-Neuigkeiten: Reisehinweise über offizielle Kanäle

Auf diesem Blog informieren wir euch über die aktuelle Situation der Alpenländer, der deutschen Mittelgebirge und dem Alpenvorland in Bezug auf das Coronavirus (COVID-19). Wir bemühen uns, die Informationen für euch auf dem neuesten Stand zu halten. Haben wir etwas verpasst oder einen Fehler gemacht? Schick uns bitte eine E-Mail an [email protected] Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Reisehinweise geben können. Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Indenbergen.de kann nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Wir empfehlen euch, die aktuellsten Informationen auf den Webseiten des Auswärtigen Amts, des Bundesinnenministeriums und der Bundesregierung im Auge zu behalten.

Coronavirus in Deutschland (Update 4. März 2021)

Wenn es um Urlaub in den Bergen geht, denken viele Bergurlauber an die schönen Alpen und das hügelige Alpenvorland im Süden Deutschlands. Aber auch die vielen Mittelgebirge wie der Bayerische Wald, die Eifel, der Harz, die Sächsische Schweiz, das Sauerland und der Schwarzwald sind nicht ohne Grund beliebte Reiseziele für einen (Sommer)Urlaub in Deutschland.

Die Bundesregierung hat bis mindestens 28. März 2021 einen Lockdown verhängt.

  • Reisehinweis: Von Reisen innerhalb Deutschlands aus touristischen Zwecken sowie zum Besuch von Freunden und Familie wird abgeraten. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen empfangen und beherbergen.
  • Generell gelten beim Reisen in Deutschland aber die jeweiligen Regeln der Bundesländer. Wer also innerhalb Deutschlands verreisen möchte, sollte sich zunächst über die Corona-Maßnahmen des Bundeslandes informieren, in dem sich das Urlaubsziel befindet.
  • Ab dem 8. März dürfen maximal 5 Person aus 2 Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Je nach Inzidenz-Wert in einer Region kann der Kontaktkreis größer oder kleiner sein. Dazu bitte die Regeln im jeweiligen Bundesland beachten.
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten weiterhin bundesweit. Kontakte sollen am besten so gering wie möglich und auf einen festen Personenkreis begrenzt bleiben. Es muss allgemein ein Abstand von mindestens 1,50 m zueinander eingehalten werden.
  • Nicht lebensnotwendige Geschäfte sind geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen öffnen, solange sie Hygienemaßnahmen, eine Regelung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen gewährleisten können. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure dürfen mittlerweile wieder öffnen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können bei Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit wieder öffnen.
  • Alle gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars und Kneipen sind geschlossen (Abholen von Essen ist erlaubt). Die Öffnung der Außengastronomie ist frühestens am 22. März 2021 bei niedrigen Inzidenzwerten angedacht.
  • Seit dem 8. März 2021 dürfen Zoos, Museen und Galerien bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen in einem Land oder einer Region wieder öffnen. Weitere Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Konzerthäuser sowie Skigebiete bleiben weiterhin geschlossen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen Bundesländern zu verschiedenen Anlässen Pflicht (z.B. Nahverkehr, Einkaufen). Seit dem 25. Januar 2021 muss diese Maske eine FFP2 oder KN95 / N95 sein. Wenn man nicht die richtige Maske trägt, riskiert man eine Geldstrafe von 150 €.

Coronavirus in Österreich (Update 10. März 2021)

Eines unserer Lieblingsreiseländer für einen Sommerurlaub ist Österreich mit seinen urigen Dörfern, freundlichen Einheimischen, schönen Seen und dem guten Essen. Beliebte Regionen bzw. Bundesländer für einen Sommerurlaub in den Bergen Österreichs gelten Tirol, Kärnten und Vorarlberg. Können wir diesen Sommer in Österreich Urlaub machen? Informiert euch dazu bei der jeweiligen Urlaubsregion und beim österreichischen Gesundheitsministeriums.

  • Reisehinweis: Seit dem 2. November 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach ganz Österreich, mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg / Kleinwalsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol), aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
  • Seit dem 3. November ist Österreich im Lockdown und sind Touristen nicht willkommen. Seit dem 8. Februar 2021 gibt es erste Lockerungen, u. a. dürfen Kinder zur Volksschule, körperliche Dienstleistungen sowie alle Geschäfte dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. Die Ausgangssperre wird auf 20.00 bis 6.00 Uhr gelockert. Es dürfen wieder maximal zwei Haushalte zusammenkommen.
  • Seit dem 14. Februar 2021 finden an den Grenzen zu Deutschland wieder Grenzkontrollen statt, wobei die Grenzen generell offen sind.
  • Bei Einreise aus Deutschland muss ein negativer Corona-Test (max. 72 Stunden, in Tirol 48 Stunden alt) vorgewiesen werden können. Ebenfalls besteht eine Quarantänepflicht von 10 Tagen (kann durch Test verringert werden) und eine verpflichtende Einreiseanmeldung.
  • Wenn man aus einem von Österreich bestimmten Risikoland auf Durchreise ist, muss man eine ausgefüllte Transiterklärung bei sich führen.
  • Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden und man darf sich mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.
  • An vielen öffentlichen Orten, wie im Supermarkt, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bergliften muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Die Gastronomie in Österreich ist seit dem 3. November geschlossen. Bei Bars und Restaurants ist das Abholen von Speisen und Getränken möglich. Seit dem 3. November 2020 dürfen Hotels keine Touristen mehr empfangen. Gastronomische Einrichtungen dürfen voraussichtlich ab Ostern 2021 die Außenterrassen für Gäste wieder öffnen. Es bleibt zu hoffen, dass auch Hotels, Bars und Restaurants ihren Innenbereich ab April wieder öffnen können. In Vorarlberg darf die Gastronomie schon ab dem 15. März 2021 Gäste empfangen.
  • Zum Skifahren in Tirol muss bei der Pistenbenutzung während der Betriebszeiten ab dem 15. Februar 2021 ein negativer Corona-Test mitgeführt werden (PCR oder Antigen, maximal 48 Stunden alt). Diese Regeln eines negativen Tests gelten seit dem 20. Februar 2021 auch im Kärntner Bezirk Hermagor.

Coronavirus in der Schweiz (Update 19. März 2021)

Die Schweiz, das Land des Matterhorns, die Jungfrau Region, Käsefondue und Schweizer Schokolade. Vielleicht habt ihr unsere Sommertour durch die Schweiz schon gesehen? Miranda, Mike und Sebi haben in den letzten Sommerferien vier Regionen in der Schweiz besucht. Sie machten wunderschöne Videos von diesen Urlaubszielen. Alle aktuellen Informationen über die Corona-Maßnahmen findest du beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit.

  • Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sind die Grenzkontrollen per 15. Juni 2020 aufgehoben, können allerdings sporadisch durchgeführt werden.
  • Seit dem 24. Oktober 2020 warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Schweiz. Einreisende nach Deutschland müssen eine digitale Einreiseanmeldung und einen verpflichtenden COVID-19-PCR-Test machen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
  • Seit dem 28.12.2020 gilt das Bundesland Sachsen und seit dem 01.02.2021 das Bundesland Thüringen in der Schweiz als Risikogebiet. Einreisende aus dem Bundesland müssen einen negativen Coronatest vorlegen können, der maximal 72 Stunden alt ist, für 10 Tage in Quarantäne gehen und sich innerhalb von 2 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden.
  • Ab dem 8. Februar 2021 müssen alle Einreisenden per Flugzeug, Schiff, Bus und Bahn ein Einreiseformular ausfüllen.
  • In privaten Räumen dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen sich ab dem 1. März Familien- und Freundeskreise mit maximal 15 Personen treffen.
  • Seit dem 1. März dürfen folgende Einrichtungen und Betriebe wieder öffnen: Alle Läden, Museen, Bibliotheken, Zoos, botanische Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen (draußen). Es gibt eine strikte Anzahl von Personen, die Geschäfte betreten dürfen.
  • Restaurants und Bars bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Hotels und Unterkünfte für Touristen sind in der Schweiz geöffnet unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
  • Seit dem 6. Juli 2021 gilt in der Schweiz eine landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Seit dem 19.10.2020 wurde die Maskenpflicht auf Geschäfte, Postämter, Museen, Kinos, Bahnhöfe, Bushaltestellen, Flughäfen und andere öffentliche Orte ausgeweitet. Bei allen Linien- und Charterflügen, die in der Schweiz landen und / oder starten, muss eine Mundmaske getragen werden. Seit dem 29. Oktober 2020 gilt auch eine Maskenpflicht in den Außenbereichen von Geschäften, Restaurants und weiteren öffentlichen Einrichtungen.
  • Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden
  • Seilbahnen und Skigebiete dürfen in der Schweiz öffnen. Hier gelten die gleichen Hygiene- und Entfernungsregeln wie im öffentlichen Verkehr. In geschlossenen Liften wie Gondeln sind maximal 2/3 der normalen Personenzahl zulässig. Die Kantone entscheiden selbst, ob die Skigebiete tatsächlich geöffnet werden.
  • Die verschiedenen Kantone in der Schweiz können abhängig der Infektionszahlen einige Regeln lockern oder verschärfen. Erkundige dich vor deiner Anreise immer genau über die aktuellen Regeln und Maßnahmen des jeweiligen Kantons.

Coronavirus in Italien (Update 22. März 2021)

Das Land von Pizza, Pasta und den mächtigen Dolomiten. Habt ihr einen Bergurlaub in Italien geplant? Verständlich, nichts ist so schön wie Wandern im Val Gardena oder Camping am Gardasee. Leider war Italien stark vom Coronavirus betroffen. Alle aktuellen Informationen zu diesem Thema findet ihr auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums.

  • Die Grenzen nach Italien sind geöffnet, Kontrollen können allerdings stattfinden.
  • Das deutsche Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach ganz Italien. Als Reiserückkehrer muss man in Deutschland eine digitale Reiseanmeldung ausfüllen, einen COVID-19 Test machen und sich in Quarantäne begeben.
  • Bei Einreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern muss eine Einreiseerklärung und ein negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.
  • An Flughäfen, Bahnhöfen, Museen und weiteren öffentlichen Orten sowie bei Ankunft bei Hotels und Restaurants wird Reisenden oft mit Fieber-Scannern die Temperatur gemessen
  • Risikozonen: Italien hat das Land in drei Zonen unterteilt (rot, gelb und orange). Je nach Farbe gelten verschiedene Maßnahmen. Im ganzen Land gibt es eine Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr.
  • Eine Durchreise durch Italien ist innerhalb von 36 Stunden möglich.
  • Restaurants und Bars müssen um 18 Uhr für Gäste schließen. In der 'roten Zone' bleibt die Gastronomie (Abholen ist möglich) sowie alle Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen, komplett geschlossen. Kinos, Theater, Fitnessstudios, Bäder, Skiresorts und Konzerthallen bleiben im ganzen Land vorerst geschlossen. Das gleiche gilt für Museen und Sehenswürdigkeiten.
  • Maskenpflicht und Abstand halten: Man muss mindestens 1 Meter Abstand voneinander halten. Im öffentlichen Raum, auch im Freien, im ÖPNV und in Geschäften ist das Tragen von Gesichtsmasken ab 6 Jahren verpflichtet. In Südtirol wird geraten eine FFP2-Maske zu tragen.
  • in der Öffentlichkeit ist eine Versammlung von mehreren Personen verboten. Sportliche Betätigungen im Freien sind erlaubt, wenn 2 Meter Abstand voneinander gehalten wird.
  • Skigebiete bleiben bis mindestens zum 6. April 2021 geschlossen.

Coronavirus in Frankreich (Update 21. Januar 2021)

Die französischen Alpen, ein wunderbares Ziel für euren Urlaub in Frankreich. Der See von Annecy, der Mont Blanc, der Nationalpark Écrins, allesamt großartige Ziele für einen Urlaub. Frankreich bietet alle Informationen über Corona auf der Website der französischen Regierung.

  • Seit dem 15. Juni sind alle Landesgrenzen wieder geöffnet. Deutsche Staatsbürger sowie Einwohner weiterer EU-Länder sind aufgrund des Lockdowns jedoch nicht erwünscht und müssen mit verstärkten Kontrollen und Wartezeiten gerechnet werden.
  • Bei Einreise nach Frankreich müssen die Ausgangssperren beachtet und eine eidesstattliche Erklärung ausgefüllt und mitgeführt werden, die besagt, dass man keine Corona-Symptome hat oder man positiv getestet wurde. Außerdem muss ab dem 24. Januar auch für Einreisende aus EU-Ländern ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden können, der maximal 72 Stunden alt ist.
  • Seit 30.9.: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test, eine Quarantäneverpflichtung sowie die Pflicht eine Einreiseanmeldung auszufüllen
  • Ausgangssperre: In ganz Frankreich gibt es zwischen 18:00 und 6:00 Uhr eine Ausgangssperre.
  • Zu Personen aus anderen Haushalten muss ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  • Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ohnehin obligatorisch, wenn ein Abstand von 1 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus muss in geschlossenen öffentlichen Bereichen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Geschäften, Supermärkten, Bibliotheken, an Flughäfen, in Berghütten, Hotels und Restaurants ein Mundschutz getragen werden. Wer dies nicht tut, riskiert eine Geldstrafe von 135 Euro. Der Mundschutz muss keine medizinische Maske sein. Auch (selbstgenähte) Masken aus mehreren Lagen Stoff sind ausreichend. Die Verpflichtung gilt für Kinder ab 11 Jahren und Erwachsene. In vielen Städten gilt auch eine Maskenpflicht im Freien.
  • Hotels, Pensionen, Apartments, Campingplätze und andere Ferienunterkünfte sind geöffnet. Reservierung ist erforderlich.
  • Alle gastronomischen Einrichtungen (Bars, Restaurants und Kneipen), Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtung sind geschlossen.
  • Märkte, Supermärkte und weitere Geschäfte sind unter Einhaltung spezieller Hygiene- und Sicherheitsregeln (Mundschutzpflicht, maximale Besucherzahl, Laufrouten) geöffnet.
  • Skigebiete bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Die Chance, dass sie ab März öffnen ist klein.