Nimmst du deinen Hund diesen Sommer mit in die Berge? Dann solltest du im Voraus prüfen, ob dein Vierbeiner eine eigene Liftkarte benötigt. Immer mehr Bergbahnen im österreichischen Bundesland Salzburg führen nämlich ein separates Hundeticket ein. Nicht, um zusätzliches Geld zu verdienen, sondern um Unfälle in den Bergen zu verhindern.
Kurz zusammengefasst
- In Salzburg führen immer mehr Bergbahnen eine eigene Liftkarte für Hunde ein
- Bei dieser Maßnahme geht es vor allem um Sicherheit und klare Verhaltensregeln
- An einigen Stellen erhalten Hundebesitzer Informationen zum Wandern mit dem Hund in den Bergen
- Anlass dafür sind unter anderem Risiken im Zusammenhang mit Hunden, Kühen und Almwiesen
Eigene Liftkarte für den Hund
Bei den Gasteiner Bergbahnen benötigen Hunde seit Kurzem eine eigene Liftkarte. Dafür gibt es aber auch einen Vorteil: Hunde und ihre Besitzer können eine separate Kabine nutzen, was die Fahrt für andere Fahrgäste ruhiger machen soll.
Für Hunde, die öfter mit auf den Berg fahren, gibt es sogar eine Saisonkarte. Außerdem stehen Trinknäpfe und Beutelspender zur Verfügung.
Warum die Bergbahnen diese Regelung einführen
In den letzten Jahren nehmen immer mehr Urlauber ihren Hund mit in den Bergurlaub. Gleichzeitig besteht weiterhin die Gefahr von Zwischenfällen zwischen Wanderern mit Hunden und Kühen auf den Almwiesen.
Nicht alle Besucher kennen die Verhaltensregeln in den Bergen. Deshalb möchten die Bergbahnen Hundebesitzer besser informieren, bevor sie mit der Gondel hinauffahren.
Verhaltensregeln in den Bergen
Wer in Gastein eine Hundekarte kauft, erhält dazu eine Broschüre mit Tipps zum richtigen Verhalten in den Bergen. Darin wird unter anderem erklärt, wie sich Wanderer mit Hunden in der Nähe von Almwiesen und Vieh verhalten sollen.
Vor allem Begegnungen zwischen Hunden und Kühen können gefährlich werden, insbesondere wenn Mutterkühe ihre Kälber beschützen wollen.
Sicherheit und rechtliche Klarheit
Mit dieser Maßnahme wollen die Bergbahnen auch rechtlich mehr Klarheit schaffen. Indem sie ihre Gäste aktiv über Verhaltensregeln informieren, können sie nachweisen, dass Besucher auf Risiken hingewiesen wurden.
Das ist nicht nur für die Bergbahn als Beförderungsunternehmen wichtig, sondern auch für die Landwirte, die die Almgebiete bewirtschaften. An manchen Stellen sind Weideflächen daher deutlich von stark frequentierten Bereichen rund um die Bergstationen getrennt.
Prüfen Sie dies, bevor Sie mit dem Hund in die Seilbahn einsteigen
- Ist ein Hund in der Seilbahn erlaubt?
- Ist ein separates Hundeticket erforderlich?
- Gilt eine Leinen- oder Maulkorbpflicht?
- Darf der Hund in jede Kabine mit?
- Gibt es Wanderwege ohne Almvieh?
Noch relativ wenige Hunde in den Liften
Obwohl immer mehr Bergbahnen Vorschriften einführen, bleibt die Zahl der Hunde in den Liften laut Angaben der Branche begrenzt. Bei Snow Space Salzburg kaufen im Sommer etwa 0,9 bis 1,1 Prozent der Besucher ein Hundeticket.
Damit machen Hundebesitzer nur einen kleinen Teil der Gesamtbesucherzahl aus. Dennoch entscheiden sich immer mehr Bergbahnen für separate Tickets und zusätzliche Informationen, gerade um Probleme an stark frequentierten Sommertagen zu vermeiden.
Eine Alm ist kein Streichelzoo
In Österreich wird schon seit längerem darauf hingewiesen, dass eine Alm kein Streichelzoo ist. Kühe können defensiv reagieren, wenn Menschen ihnen zu nahe kommen, insbesondere wenn Hunde in der Nähe sind. Für Wanderer mit Hund gilt daher: Halten Sie Abstand zu Vieh, leinen Sie den Hund an und lassen Sie ihn bei drohender Gefahr los, falls Kühe angreifen. So kann der Hund fliehen und der Wanderer wird weniger schnell zum direkten Ziel.
Das vorherige Überprüfen der Vorschriften beugt Überraschungen vor
Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Bergbahnen ähnliche Maßnahmen einführen werden. Wer mit dem Hund in die Berge geht, tut daher gut daran, sich vorab über die Vorschriften des jeweiligen Berggebiets zu informieren.
So vermeidest du Überraschungen an der Talstation und trägst zu einer sicheren Bergwanderung für Mensch und Tier bei.